Laufende Sachbearbeitung im entsprechenden Rechtsgebiet des Wohngeldgesetztes (WoGG), welche im Wesentlichen beinhaltet:
- Abwicklung des Parteiverkehrs sowie Beratung und Auskunftserteilung in Wohngeldangelegenheiten (telefonisch und persönlich)
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen von Anträgen auf Wohngeld inkl. Bewilligung/Ablehnung der beantragten Leistungen mit entsprechender Verbescheidung
- Rücknahme/Aufhebung von Wohngeldbescheiden
- Mahn- und Vollstreckungswesen (z. B. Prüfung von Anträgen auf Stundung) sowie Fertigen von Rückforderungsbescheiden nach eingetretenen Leistungsüberzahlungen
- Bearbeitung und Prüfung von Widersprüchen durch das Fertigen von Vorlageschreiben/Stellungnahmen an die Regierung bzw. das Gericht
- Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren