Als Verfahrenslotsin bzw. Verfahrenslotse unterstützen und begleiten Sie junge Menschen, ihre Familien sowie Erziehungsberechtigte, für die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer (drohenden) Behinderung in Betracht kommen. Seit dem 01.01.2024 besteht ein Rechtsanspruch des betroffenen Personenkreises auf Leistungen der/des Verfahrenslotsin/-lotsens (§ 10b Abs. 1 SGB VIII).